Neue Online-Reiseerklärung für Einreisen nach Südafrika

Neue SARS-Reiseerklärung Pflicht für Südafrika-Reisende: Seit 1. Juli 2026 müssen alle Reisenden vor Abreise die Online Traveller Declaration ausfüllen. Wir erklären, wer betroffen ist und worauf es dabei ankommt.

Stand: 01.07.2026

Seit dem 1. Juli 2026 müssen alle Reisenden nach Südafrika vor Reiseantritt die Online Traveller Declaration der Zollbehörde SARS ausfüllen, unabhängig davon, ob sie per Flugzeug, Auto, Schiff oder Bahn einreisen. Betroffen sind Touristen, Geschäftsreisende und auch Kinder, für die ein Elternteil oder Vormund die Erklärung ausfüllen kann. Ausgenommen sind nur Transitpassagiere im Flug- oder Schiffsverkehr.

Die Erklärung kann frühestens 24 Stunden vor Abreise eingereicht werden; dies ist somit der früheste, nicht der letzte mögliche Zeitpunkt. Ausgefüllt wird sie online unter tools.sars.gov.za/sarsonlinequery/traveller oder über die SATMS-App, mit Angaben zu Reisedokument, Reiseverlauf, Kontaktdaten sowie zu deklarationspflichtigen Waren oder Bargeld.

Zollfreie Freimengen bleiben unverändert: bis R 5.000 pro Person steuerfrei, bis R 20.000 ggf. steuerpflichtig, ab R 25.000 reguläre Zollvorschriften.

Unsere Kunden mit anstehenden Südafrika-Reisen informieren wir dazu selbstverständlich individuell.

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